Alle Unterkünfte wie Hotels, Ferienhäuser, Pensionen und Campingplätze sind ab dem Pfingstwochenende (30. Mai 2020) wieder für Urlauber geöffnet, sofern die Hygienevorschriften strikt eingehalten werden. Die geltenden Kontaktbeschränkungen sind auch bei Übernachtungen zu beachten: Nur Personen, die miteinander in Kontakt treten dürfen – wie z. B. Mitglieder eines Haushalts oder Lebenspartner – dürfen eine Wohnung oder ein Zimmer besetzen. Gruppenübernachtungen sind derzeit nicht möglich. In Bayern dürfen Freibäder ab morgen (8. Juni) wieder öffnen. Dies gilt auch für Außenpools in Hotels und Wellnesseinrichtungen. Aber nicht ohne Einschränkungen: Die Betreiber müssen ein strenges Hygienekonzept vorlegen, das den Anforderungen der Landesregierung Rechnung trägt.
Hallenbäder müssen weiterhin geschlossen bleiben. Darüber hinaus können Kletter- und Fitnessstudios ab dem morgigen Montag unter Einhaltung von Abstandsbestimmungen und Hygienekonzepten wieder öffnen. Das gilt auch für Tanzschulen für kontaktlosen Tanz und Paartanz mit einem festen Tanzpartner. Darüber hinaus dürfen ab morgen wieder größere Gruppen von bis zu 20 Personen, wie Fußballmannschaften, gemeinsam mit einer Mindestdistanz Sport treiben. Unverändert bleiben die Öffnungszeiten für das Catering bis 22 Uhr. Darüber hinaus gelten in Bayern weiterhin Kontaktbeschränkungen (naher Familienkreis oder innerhalb von zwei Haushalten) sowie die Maskenpflicht für Geschäfte sowie für den Nah- und Fernverkehr. Gastronomie: Ab heute kann die Außengastronomie in Bayern wieder öffnen – unter strengen Bedingungen: Es gibt eine begrenzte Anzahl an Gästen, Abstandsregelungen müssen eingehalten und Hygienekonzepte umgesetzt werden. Biergärten können daher bis 20.00 Uhr wieder geöffnet sein. Ab dem 25.
Juni 2020 soll die Innengastronomie unter ähnlichen Bedingungen wieder in Betrieb gehen. Konkret bedeutet dies, dass das “Große Deutsche Eck” (Walserberg -Kiefersfelden/Kufstein-Route) und das “Kleine Deutsche Eck” (Salzburg nach Lofer über berchtesgadener Land) für den Transitverkehr genutzt werden können, wenn die Einreise nach Deutschland nach den deutschen Vorschriften möglich ist. Dies gilt beispielsweise auch für Besuche von nahen Verwandten wie Eltern, Kindern, Tanten oder Onkeln. Darüber hinaus ist der Transit ohne Zwischenstopp in Deutschland nun auch für touristische Aufenthalte innerhalb Österreichs über das “Große” und das “Kleine Deutsche Eck” möglich. In diesem Fall besteht die Nachweispflicht, z.B. durch eine Buchungsbestätigung, eine Rechnung oder, für Ferienwohnungen, eine Registrierungsbescheinigung. Der Eintritt aus Österreich für Ausflüge oder Shopping ist weiterhin nicht erlaubt. Der Münchner KVR-Chef Böhle hat angekündigt, dass die Polizei am Samstag sehr genau beobachten wird, ob sich die Demonstranten an die Regeln für die geplante Demonstration auf der Theresienwiese halten werden. 10.000 Teilnehmer haben sich angemeldet. Die Polizei wird rigoros eingreifen, sobald feststeht, dass die vom KVR erlassenen Demonstrationsvorschriften nicht eingehalten werden und die Veranstaltung aufgelöst wird.
Bund und Länder einigten sich in der vergangenen Woche darauf, die Quarantäneregeln aufzuheben. Die Länder müssen dies nun durch individuelle Regelungen umsetzen. Jedes der 16 Bundesländer in Deutschland hat seine eigene Bauordnung oder Bauordnung. Diese Bauvorschriften legen die Anforderungen an Baugrundstücke, Bauarbeiten, Bauvorschriften etc. fest, d.h. sie konzentrieren sich mehr auf die einzelnen Bauvorhaben. Es gibt eine Musterbauordnung, die einen Harmonisierungsrahmen für die Regionalcodes schaffen soll, aber die regionalen Unterschiede nicht beseitigt hat.