Wenn Sie Ihr Haus besitzen, sind Sie für alle Schäden verantwortlich, die auftreten, unabhängig von den Kosten. Allerdings sind Mietobjekte nicht so einfach. Manchmal sind Vermieter für Reparaturen verantwortlich; andere Male liegt die Verantwortung auf den Schultern des Mieters. Auch wenn es nicht in Ihrem Mietvertrag oder Mietvertrag ist, ist Ihr Vermieter verpflichtet, Ihr Gebäude und Ihre Einheit in einem bewohnbaren Zustand zu halten. Das bedeutet, dass Ihr Vermieter sicherstellen muss, dass das Gebäude baulich einwandfrei ist, warmes und kaltes Wasser liefert, dass das Dach nicht undicht ist, und die Sanitär-, Elektro- und Heizungsanlagen in einem sicheren Betriebszustand halten muss. Auch wenn eine Mietimmobilie von Schädlingen befallen ist, müssen Vermieter oft für einen Ausrotter bezahlen, es sei denn, der Befall wurde durch Ihr Fehlverhalten oder schlechte Hauswirtschaft verursacht. Mieter müssen dem Vermieter mitteilen, ob sie von Schäden oder Reparaturbedarf wissen. Wenn der Mieter den Vermieter nicht so schnell wie möglich informiert, kann der Vermieter einen Teil der Kosten für die Beseitigung des Schadens vom Mieter geltend machen, wenn es schlimmer wird. Wenn Sie diese Reparaturen nicht durchführen oder sie nach einem schlechten Standard durchgeführt werden, können Sie mit Räumung und Abzügen von Ihrer Kaution rechnen. Eine höfliche und effektive Kommunikation zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter ist entscheidend für ein positives Mieterlebnis. Sollten Sie weiterziehen und eine Referenz benötigen, wird die Sorgfalt, die Sie als Mieter gezeigt haben, in der Referenz, die Ihr Vermieter Ihnen gibt, widergespiegelt. Ihr Mietvertrag kann Ihrem Vermieter zusätzliche Verantwortung für Reparaturen übertragen. Immobilienreparaturen sind in der Regel nicht billig.
Wenn Sie ein Mieter sind, kann es leicht sein, sich in einem Streit mit Ihrem Vermieter zu finden, der versucht, herauszufinden, wer für Reparaturen, Schäden und Wartungskosten verantwortlich ist. Sollte der Mieter die Reparaturen nicht durchführen, hat der Vermieter einen Schadensersatzanspruch sowohl für die Kosten, die für die Durchführung der Reparaturen entstanden sind (tatsächlicher Verlust), als auch für den entstandenen Schaden, weil er die Wohnung nicht vermieten konnte (Folgeverlust). Als Mieter haben Sie das Recht, in Ihrer Immobilie einen angemessenen Lebensstandard zu verlangen. Das bedeutet, dass Sie mit einem Schutz vor dem Wetter und Elementen ausgestattet werden müssen. Die gemietete Immobilie muss wind- und wasserfrei sein. Aus Sicht eines Mieters scheint es, dass die meisten Mieter jetzt einen großen Vorteil haben. Wenn sie alte Verträge haben, die einen der in diesem Artikel beschriebenen Mängel haben, ja, sie können Glück haben. Auf der anderen Seite ist immer noch Fairness angegeben: Wenn eine Wohnung vor einigen Jahren frisch renoviert an den Mieter übergeben wurde, und wenn im Vertrag vereinbart wurde, dass der Mieter die kosmetischen Reparaturen durchführen muss, sollte er sie zurückgeben, wie er sie erhalten hat. Der Mieter ist nicht verantwortlich für Reparaturen oder Schäden, die durch Einbrüche, Naturereignisse (wie Stürme, Überschwemmungen und Erdbeben) oder faire Abnutzung entstehen.
Es gibt keine spezifischen gesetzlichen Standards in Bezug auf die Kosten für die Reparatur von Schäden. Mieter können die Möglichkeit haben, die Reparaturen selbst durchzuführen, mit Genehmigung des Vermieters, und je nach Art und Umfang des Schadens sowie den Bedingungen des Mietvertrages. Der Mieter kann auch mit dem Vermieter verhandeln, um die Reparaturen durchführen zu lassen. Im Allgemeinen kann ein Vermieter die Materialkosten, die Kosten für die Einstellung eines Auftragnehmers oder die fairen Arbeitskosten, die mit regionalen Tarifen vergleichbar sind, in Rechnung stellen, wenn der Vermieter die Reparatur selbst vorgenommen hat.