Tarifvertrag für den öffentlichen dienst (tvöd-vka eg2)

Forschungsmitarbeiter sind Beamte, und ihr Tarifvertrag sieht eine jährliche Sonderzahlung vor. Dies ersetzt den früheren bezahlten Urlaub und Weihnachtsgeld. Sie beträgt je nach Gehaltsband und Erfahrungsstufe zwischen 33 % und 60 % ihres durchschnittlichen Monatsgehalts. Es gibt auch Unterschiede zwischen den alten und neuen Bundesländern. Zusätzliche Leistungen werden auch an wissenschaftliche Mitarbeiter gezahlt, z.B. wenn sie besonders erfolgreich mit dem Erwerb von Drittmitteln sind. Allerdings sind diese Zusatzzahlungen in einigen Bundesländern nicht so üblich. Lediglich die TV-H-Vereinbarung sieht ein Kindergeld vor – ein Überbleibsel aus dem Bundesbeschäftigtentarif BAT, der nun durch TVoeD und TV-L ersetzt wurde. Die Gehälter der Doktoranden basieren auf dem Bundestarifvertrag (Tarif der Länder oder TV-L). Innerhalb der TV-L gibt es mehrere Bezahlstufen (Entgeltgruppe), aber Doktoranden werden in der Regel auf der Ebene TV-L E13 bezahlt.

Innerhalb dieser Ebene gibt es drei Faktoren, die das tatsächliche Gehalt des Studenten bestimmen. Die erste ist die Gehaltsstufe (Stufe), die auf der Anzahl der Jahre Erfahrung basiert, die Sie haben. Die meisten Doktoranden beginnen mit Stufe 1 und durchlaufen die Noten, wenn sie Jahre des Dienstalters erwerben. Der nächste Faktor ist die Arbeitszeit (50%, 67%, 75% oder 100%) und den endgültigen Faktor, in welchem Bundesland sich die Universität befindet. Die Gehaltsrechner für jeden Staat finden Sie hier. Zum Beispiel beträgt die Gehaltsspanne für einen Doktoranden 3.438,27 bis 4.962,10 €, während die Spanne für einen 67%igen Doktoranden 2.303,65 bis 3.324,61 € beträgt. Der TVöD gilt für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Als staatlich geförderte Forschungsorganisation ist die Max-Planck-Gesellschaft sogenannter Zuschussempfänger – sie wird zu rund 95 Prozent aus öffentlichen Mitteln von Bund und Ländern und der EU finanziert.

Seine Wissenschaftler unterliegen auch den tarifvertraglichen Bestimmungen des TVöD. Die Max-Planck-Gesellschaft engagiert sich auf politischer Ebene, um deutschen wissenschaftlichen Institutionen in die Lage zu versetzen, noch flexibler als bisher auf die Herausforderungen eines immer intensiveren internationalen Wettbewerbs um die besten Köpfe und attraktivsten Forschungsbedingungen zu reagieren. Sie unterstützt die Initiative des Freedom of Science Act, deren Ziel es ist, die Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft zu fördern und auch ein öffentliches Vergabeverfahren zu schaffen, das frei von administrativen Barrieren und förderlich für die Wissenschaft ist. Der Elternurlaub wird jedoch nicht berücksichtigt. Mitarbeiter, die eine Pause von ihrer Forschungsarbeit einlegen, um sich um ein neugeborenes Kind zu kümmern, können diese Zeit nicht für sich beanspruchen, wenn sie auf die nächste Erfahrungsstufe wechseln.